AUSSETZUNG, ENTZIEHUNG, ÄNDERUNG UND ANNULLIERUNG VON ZERTIFIKATEN

Als Zertifizierungsstelle, die auf der Grundlage der weltweit gültigen Norm DIN EN ISO/IEC 27021-1 arbeitet, erteilt die pdcaCert GmbH Zertifizierungen nach den Bezugsnormen wie z.B. der DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001. Stellt ein Unternehmen den Geschäftsbetrieb ein, werden Normanforderungen nicht erfüllt, Fristen nicht eingehalten oder im Audit gravierende Abweichungen festgestellt, kann die Zertifizierung oder Zulassung einer Einrichtung zunächst ausgesetzt und dann entzogen werden. Auch auf Wunsch des Kundenunternehmens
können Zertifizierungen annulliert bzw. zurückgezogen werden.

Auf Anfrage können Sie Informationen über die Gültigkeit einer Zertifizierung erhalten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen und zur Verhinderung von Datenmissbrauch keine detaillierten Informationen über eine Organisation veröffentlichen. 

Bitte senden Sie Ihre Anfrage unter Angabe der Zertifikatsnummer an info@pdcacert.com

Aussetzung:
Die pdcaCert GmbH ist berechtigt, das erteilte Zertifikat zeitlich befristet auszusetzen. Mögliche Gründe sind z.B.:

  • Das Managementsystem erfüllt dauerhaft oder schwerwiegend nicht die Zertifizierungsanforderungen.
  • Es liegen schwerwiegende Abweichungen vor.
  • Die Nichtkonformitäten werden nicht innerhalb der vereinbarten Frist behoben.

Entziehung:
Die pdcaCert GmbH ist berechtigt ein erteiltes Zertifikat zu entziehen. Mögliche Gründe sind:

  • missbräuchliche oder vertragswidrige Verwendung
  • die Überwachung ergibt, dass wesentliche Voraussetzungen, die zum Zeitpunkt der Zertifikatserteilung gegeben waren, nicht mehr gegeben sind und innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beseitigt wurden
  • Täuschungen während dem Audit
  • Vertragswidrige Nutzung des bereitgestellten Zertifizierungszeichen oder Zertifikats und nicht innerhalb der vorgegebenen Frist Änderungen veranlasst wurden
  • wenn die Vertragsgrundlage nicht mehr gegeben ist
 

Änderung des Geltungsbereichs des Zertifikats:

Eine Änderung des Geltungsbereiches kann eine Erweiterung oder Einschränkung des Zertifikats umfassen. Wünschen Sie eine Erweiterung des Geltungsbereichs Ihres Zertifikats, müssen Sie dies formal beantragen und die dazugehörigen Unterlagen einreichen.

Nach Bewertung der eingegangenen Unterlagen, entscheidet die pdcaCert GmbH, ob und welche Maßnahmen im Rahmen einer erforderlichen zusätzlichen Auditierung für die Erweiterung des Geltungsbereiches festgelegt werden. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs kann auch im Rahmen eines regulären Audits erfolgen.

Mögliche Gründe für eine Einschränkung des Geltungsbereichs der Zertifizierung sind z.B.:

  • Wegfall eines Teiles der zertifizierten Aktivitäten
  • Nichterfüllung der Forderungen in einem Teil des Geltungsbereiches, auf den sich die Zertifizierung bezieht

Die Einschränkung führt zu einer Neuausstellung des Zertifikates. Das ursprüngliche Zertifikat muss an die pdcaCert GmbH zurückgegeben werden.

Annullierung/ Zurückziehung:

Mögliche Gründe für eine Annullierung der Zertifizierung sind z.B.

  • Beendigung der Zertifizierung auf eigenen Wunsch
  • Auflösung des Unternehmens
  • Wegfall der zertifizierten Aktivitäten

Das Zertifikat muss in diesem Fall an die pdcaCert GmbH zurückgegeben werden. Die Annullierung ist keine Sanktion